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Architektur und Bauingenieurwesen Gesamtkatalog 2013

26 BAURECHT Sicher-planen-mit-den-Landesbauordnungen-im-Bild-! Begriffe – 17 – 2 (5) 2.5 Zu Absatz 5 Als Deckenoberkante und Fußboden- (5) Vollgeschosse sind Geschosse, de- oberkante gelten die Maße des fertigen – 26 – 2 (5) ren Deckenoberkante im Mittel mehr Fußbodenoberkante Fußbodens. als 1,60 m über die Geländeoberfläche § 6 mindestens 2,30 m haben. Ein ge- genüber den Außenwänden des Ge- Zu VV 2. 5 6 (1) (1) Vor den Außenwänden von Ge- § 6 Abstandflächen § 6vonZu Absatz 16.1Abstandflächensindbäudenoberirdischen Gebäuden freizuhalten.6 (1)Fußbodenoberkanteschoss (Staffelgeschoss) ist nur dann über mehr als zwei Drittel der Grund- stücksfläche ist eine Abstandfläche neu planungsrechtliche Zulässigkeit desVor Anwendung der Vorschrift ist dieVorhabens festzustellen. Dabei ist auchInnerhalb der überbaubaren Grund-nicht erforderlich gegenüber Grund-stücksgrenzen,schosses hat. Ein Geschoss mit ge- neigten Dachflächen ist ein Vollge- schoss, wenn es diese Höhe über ≥ 2,3 i. M. > 1,6Gelände a) gegenüber denen nach planungs- schluss vom 24.4.1995; BauR 96, 88).das Gebot der Rücksichtnahme (§ 15Zu § 6 (1)ohneVorschriftenrechtlichen≥ 2,3fläche hat. Die Höhe der GeschosseRücksicht nehmen!Autorenhinweis zu Abs. 1Grenzabstand oder mit geringeremGrenzabstand als nach den Absät-wird von Oberkante Fußboden bis Oberkante Fußboden der darüber lie- Zu § 2 (5) oder Gegenüber einer Grundstücksgrenze, an der ei-Vollgeschoss Dachflächen bis Oberkante Dachhaut b) gegenüber denen nach planungs- Vorschriften ohne Grenzabstand errichtet wer-gemessen. B rechtlichen Vorschriften ohne den muss oder darf, kann eine Abstandfläche B Grenzabstand gebaut werden darf, nicht eingehalten werden, sie löst also zu die-Vollgeschoss: von A · B Nachbargrundstück ohne Grenzab- Satz 2 a) regelt, dass dieser Grundsatz auch gilt, a · b >3/4 a · b < 2/3 a stand gebaut wird. wenn nach planungsrechtlichen Vorschriftenvon A · B A B Staffelgeschoss a a · b >3/4 A Satz 2a und 6 gebaut werden muss. VorspringendeBauteile, die nicht ohne Grenzabstand errichtetvon A · B Vollgeschoss: A werden, wie Treppenräume, Balkone, Altane,ba NEU! b 2,3 b 2,3 Grundfläche Satz 2b Prinzip Abstandflächen Abs. 7 fallen.ten, soweit sie nicht Teil des Daches sind, lösenaber eine seitliche Abstandfläche aus, sofernsie nicht unter die erleichternde Vorschrift desZu § 6A · B Satz 2 b) regelt, dass gegenüber einer Grund- A · B stücksgrenze, für die es keine eindeutigen Fest- Grundfläche 2,3 Grundfläche Sicherung setzungen hinsichtlich der GrenzbebauungZivilrechtliche A · B den darf, wenn sich der Nachbar vertraglich Zu § 2 (5) Zu § 6 (1) verpflichtet, ebenfalls ohne Grenzabstand zu Zu § 2 (5) Bauen ohne Grenzabstand bauen bzw. in den betroffenen TeilbereichenVollgeschoss Geneigte Dachflächen H · 0,4 H · 0,4 liche Sicherung durch eine Baulast ist nichtmin. 3,0min. 3,02 (6)mehr erforderlich. Wird aber eine SicherungStaffelgeschoss Zu § 2 (5) 2 (6) (2) Die Abstandflächen müssen auf6 (2) Vorspringende Bauteile mit Abstand tragung vorzunehmen.Hohlräume zwischen der obersten Decke und dem Dach, in denen Aufent-Autorenhinweis zu Abs. 2 6 (2)2 (7)dem Grundstück selbst liegen. Sie dür-flächen, öffentlichen Grünflächen undSatz 2 regelt, dass Abstandflächen auch auf einöffentliche WasserflächeGrundstücköffentlichen Wasserflächen liegen, je-Nachbargrundstück übernommen werden kön-nen, wenn eine entsprechende öffentlich-flächen dürfen sich ganz oder teilwei-rechtliche Sicherung vorliegt. Für die Bau-se auf andere Grundstücke erstrecken,(7) Aufenthaltsräume sind Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Auf-enthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind.haltsräume nicht möglich sind, gelten nicht als Geschosse.(6) Geschosse über der Geländeoberfläche sind Geschosse, deren Decken-durch Baulasteintragung beantragt, hat dieZu § 6 (1)2 (7) wenn durch Baulast gesichert ist, dass ≥ 3,0 teresse vorliegen, z. B. eine konkrete Bauab- sigen baulichen Anlagen überbaut öffentliche sicht. werden und auf die auf diesen Grund- Grünfläche flächen nicht angerechnet werden. Abstandflächen öffentliche VerkehrsflächeZu § 6 (2)Abstand-erforderlichenstücken Landesbauordnung-NRW-im-Bild Praktische-Anwendung-für-den-Architekten. Von Richard Welter, Dirk Richelmann. 5. A.2013. Ca.250 S. mit ca.250 farbigen Abb. und ca.20 Tabellen. Mit Download-Angebot. € 69,–. Bestell-Nr:03102. 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