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Architektur und Bauingenieurwesen Gesamtkatalog 2013

NORMEN / BAUVORSCHRIFTEN 21 Der-Wegweiser-im-Vorschriften-Dickicht-für- Architekten-und-Planer – Info-Dienst für Architekten und Planer Bauvorschriften-REPORT B D C V a A P h von der Art des Ereignisses (nach Anhang C z. B. für CD Maß der Stufenhöhe PV nächstgelegener Betrachtungspunkt der Sichtliniehorizontaler Augenabstand vom Betrachtungs- A Augenhöhe h punkt PHöhe des Betrachtungspunktes P in mm (abhängigHöhenunterschied zwischen Auge undBetrachtungspunkt P (A – h)a BAbstand von einem Zuschauer zum nächsten Abb. 3: Gleichungsparameter zur Berechnung der Zuschauerplätze nach den Sichtlinien nach DIN EN 13200-1 Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) – Ausgabe 2005Die Anforderungen der DIN EN 13200-1 dienen vorrangig der Sicherung der Funktionalität von Zuschauerplätzen. Dabei spielt selbstverständlich bauordnungsrechtliche Vorgabe vorrangig beachtet werden müssen. Feuerhemmendsind auszuführen:tragende Bauteile und raumabschließende„Als Versammlungsräume gelten Räume fürTrennwände von erdgeschossigen Ver-Veranstaltungen oder für den Verzehr vonDie 2005 von der Bauministerkonferenz he-sammlungsstättenSpeisen und Getränken, auch Aulen, Foy-Tragwerke raumabschließender Dächer, so-„ers, Hörsäle und Studios.rausgegebene Muster-Versammlungsstätten-verordnung diente als Grundlage für alle da-Teil 2 der MVStättVO enthält allgemeine,getrennt (nicht bei erdgeschossigen Ver-für alle Versammlungsstätten geltendesammlungsstätten mit automatischen Feuer-Bauvorschriften. Besondere Bauvorschrif-chenden Verordnungen (siehe Seite 5, Tabel-le 2). Da sich die Verordnungen der Ländernach von den Ländern erlassenen entspre- im Detail unterscheiden, jedoch auf der ten für Großbühnen und für Versamm- löschanlagen)Tragwerke der Dächer von Tribünen/Szenen-„lungsstätten mit mehr als 5.000 Besucher- derungen der MVStättVO erläutert. plätzen werden in Teil 3 erlassen. flächen im Freien (alternativ nichtbrennbar)Materia-nichtbrennbarenDie Ausführung mitWas als Großbühne, Foyer, Studio oder Sze- Die Verordnung gilt für Bau und Betrieb von nenfläche gilt, ist u. a. der ausführlichen lien ist gefordert für:Außenwände mehrgeschossiger Versamm-„Klärung der Begriffe in § 2 der Verordnung Anwendungsbereich „ Anforderungen an den Brandschutz „raumabschließende Bedachungen von Ver-Grundflä-21.000 m>lungsstättensammlungsräumen mitTeil 2, Abschnitt 1 regelt den Brandschutz.che, soweit nicht durch feuerbeständigeauszuführen:feuerbeständigBauteile abgetrenntDanach sindzu entnehmen.mehr als 200 Besucher,im Freien mit Besucherbereich für mehr als1.000 Besucher, soweit dieser ganz odermit Versammlungsräumen für insgesamt„ Versammlungsstätten teilweise aus baulichen Anlagen besteht, tragende und aussteifende Bauteile lichtdurchlässige Bedachungen, bei Ver- „ lungsstätten mit automatischen Feuer- sammlungsstätten mit automatischen Feu-erlöschanlagen: schwerentflammbar, nicht„(nicht bei erdgeschossigen Versamm-„als Sportstadien für mehr als 5.000 Besu- Ausgenommen sind Räume für Gottesdienst,cher.Unterricht in Schulen, Ausstellungsräume raumabschließende Trennwände brennend abtropfendUnterkonstruktionen von Szenenflächenlöschanlagen) von Museen und Fliegende Bauten. „raumabschließende Bauteile von Maga- „ (ausgenommen Lagerhölzer) -zinen, Werkstätten sowie Räumen unterUnterkonstruktionen von Tribünen und Po -„„-Das Fassungsvermögen (Besucherzahl B) be stimmt sich nach der Grundfläche der Ver Bühnen und Podien - dien als veränderbare Einbauten (ausgenomFläche)220 m≤men Podiennotwendige Treppen, nicht in notwen„ Stufenreihen, und zwar bei 1 B/m22 „digen Treppenräumen -- „DämmstoffeUnterdecken und Deckenbekleidungen,Wände, Decken von Räumen unter Sze„ 2 B/m „ „Sitzplätzen in Reihen 2 B/m2 nenflächen (sofern nicht Teil einer Un auch in notwendigen Treppenräumen und „Stehplätzen 1 B/m2 terbühne) bei Rettungswegen „Ausstellungsräumen 2 B/m 3 „ Ausgabe 10.2012 Bauvorschriften-REPORT Info-Dienst-für-Architekten-und-Planer. Jahresabonnement:€ 99,– (10 Ausgaben) inkl. MwSt. und Versand. Vorzugspreis für Bezieher von „Technische Baubestimmungen“ oder „Planen und Bauen“:€ 84,–. ISSN2192-1148. Mini-Abonnement:3 Ausgaben für€ 25,–. Der „Bauvorschriften-REPORT“ informiert Sie als Die-Vorteile: Architekten und Planer regelmäßig über aktuelle Immer-Aktuell:10 Ausgaben pro Jahr mit Änderungen in der unüberschaubaren Menge aktuellen Informationen derDIN-Normen-und-Bauvorschriften. Kurz ge- Schneller-Überblick: Zeitersparnis durch fasst und auf das Wesentliche reduziert stellt er übersichtliche Aufbereitung und Vergleiche auf8 Seiten neue DIN-Normen und Regelwerke mit Vorgängerfassungen vor. Dabei weist er auf die wesentlichen Ände- Mehr-Planungssicherheit-und-weniger- rungen hin und erläutert, welche Auswirkungen Haftungsrisiko: Künftig keine Vorschriften sich daraus für Ihre Planungspraxis ergeben. mehr übersehen Nur wenn Siealle-aktuellen-Änderungen-im-Re- Praktische-Hilfe: Einschätzungen zu neuen gelwerk kennen, vermeiden Sie Verstöße gegen Vorschriften und deren Auswirkung den Stand der Technik und minimieren Ihr Haf- tungsrisiko. Der „Bauvorschriften-REPORT“ sorgt Perfekte-Ergänzung-zu-Normensammlungen: stets für einen aktuellen Überblick und hilft bei Alle wesentlichen Änderungen kurz und der Einschätzung und Anwendung neuer Rege- kompakt dargestellt lungen in der Praxis. Weitere Informationen unter www.bauvorschriften.de -Tel:-0221 5497-120------- Fax-0221 5497-130------service@rudolf-mueller.de----@-service@rudolf-mueller.de


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